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AGB´s
Die AGB gelten bei kurzzeitiger Vermietung der Ferienwohnungen in 24321 Hohwacht, Pommernstr.5, mit tageweiser Kündigungsfrist gemäß §565 BGB, wobei es sich bei der Ferienwohnung in Hohwacht, um möblierte Wohnungen mit zweckmäßiger und guter Gesamtausstattung handelt. Die Ausstattung bietet einen mittleren Komfort und befindet sich in einem guten Erhaltungszustand. Die Funktionalität steht im Vordergrund. Insbesondere für Paare und kleine Familien geeignet.
Beherbergungsvertrag:
Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Reservierung einer Ferienwohnung nicht ohne rechtliche Regelung. Eine vom Gast vorgenommene und vom Vermieter akzeptierte Reservierung begründet zwischen den beiden Parteien ein Vertragsverhältnis:
Den Gastaufnahmevertrag
Wie alle Verträge kann auch dieser nur im Einverständnis beider Parteien gelöst werden. Die Verfügbarkeit der Ferienwohnung kann ausdrücklich nicht garantiert werden. Der Mieter hat keinen Anspruch auf eine spezielle Ferienwohnung. Im Einzelnen ergeben sich aus dem Gastaufnahmevertrag folgende Rechte und Pflichten:
- 1. Der Gastaufnahmevertrag gilt als geschlossen, wenn die Ferienwohnung vom Gast bestellt und vom Vermieter bestätigt wurde. Für die Bestätigung ist sowohl die schriftliche, als auch kurzfristig die mündliche Form bindend. Der Gastaufnahmevertrag verpflichtet Gast und Vermieter zur Einhaltung und kommt nur zwischen Vermieter und Gast, sowie die ihn begleitenden Personen zustande. Eine nicht genehmigte Beherbergung fremder Übernachtungsgäste wird mit fristlosen Kündigung und 3-facher Tagesmiete geahndet.
- 2. Der Vermieter verpflichtet sich, dem Gast die Ferienwohnung in einwandfreier Beschaffenheit nach gesetzlichen Vorschriften oder marktüblichen Gepflogenheiten zur Verfügung zu stellen. Er ist verpflichtet, dem Gast eine andere Unterkunft zu beschaffen oder Schadensersatz zu leisten, wenn er nicht in der Lage ist, die zugesagte Ferienwohnung trotz Bestätigung zur Verfügung zu stellen. Der Vermieter verpflichtet sich ebenfalls, die reservierte Ferienwohnung baldmöglichst anderweitig zu vermieten, wenn der Gast den Vertrag nicht erfüllen kann und den geleisteten Schadensersatz ganz oder teilweise zurückzuzahlen.
- 3. Wenn der Gast vor dem Beginn des Aufenthaltes vom Vertrag zurücktritt oder später an- bzw. früher abreist als vereinbart, so ist er verpflichtet, dem Vermieter für die Tage, an denen er die reservierte Ferienwohnung nicht in Anspruch nimmt, den vereinbarten Mietpreis abzüglich der ersparten Eigenkosten zu zahlen. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen, den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Bis zur anderweitigen Vergabe des Quartiers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den errechneten Betrag zu zahlen.
- 3a. Stornierung der Mietvereinbarung Wir erlauben unseren Gästen eine Stornierung bis 7 Tage vor Beginn der Mietzeit kostenfrei und bei kurzfristiger Stornierung 7 - 0 TAGEN berechnen wir 100% des vereinbarten Mietpreises. Wir erlauben uns ebenfalls bis 1 Woche vor Beginn der Mietzeit eine Kündigung auszusprechen, ohne nähere Angaben von Gründen.
- 4a. Die Zahlung wird spätestens am Anreisetag der vereinbarten Mietzeit fällig und ist im Voraus, vor Ort zu leisten und erst nach Eingang der Zahlung kommt der vereinbarte Gastaufnahmevertrag zustande.
- 5. Zur Zeit gültige Preise : 01/01/2022 bis 31/12/2023. Unsere Preise verstehen sich als Richtpreise und können jederzeit ohne Ankündigung geändert werden. Die garantierten Preise erhalten Sie bei Ihrer Reservierung. Eventpreise bitte erfragen. Wird ein Angebot an den Gast erstellt, sind wir nur 24h (1Tag) daran gebunden.
- 6. Entstehen in den Wohnungen Schäden, die durch den Gast verursacht werden, kommt in der Regel eine Haftpflichtversicherung des Gastes dafür auf; der Gast haftet für alle ihn begleitenden Personen. Besteht keine Haftpflichtversicherung, kommt der Gast persönlich für den entstandenen Schaden auf; es kann vorab eine Kaution gefordert werden, um die Kosten zu erwartender Schäden abzusichern. Ein Besichtungsrecht ergibt sich aus der übernommen Reinigungspflicht und kann ohne direkte Vorankündigung ausgeübt werden.
- 7. Personengebundene Daten des Kunden werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Teledienstedatenschutzgesetzes (TDDSG) erhoben. Sie werden Dritten nur insoweit zugänglich gemacht, als dies zur Abwicklung der Vermietung notwendig ist (Reinigungsdienst, Hausverwaltung, Versicherung, etc.).
- 8. Als Gerichtsstand gilt der Betriebsort, also der Ort, in dem sich die Ferienwohnung befindet und in dem die Leistung aus dem Gastaufnahmevertrag zu erbringen ist, in diesem Fall das Amtsgericht Plön. Zahlungspflicht besteht spätestens am Anreisetag und ist im voraus zu leisten, evtl. kann der vereinbarte Mietpreis auch im voraus überwiesen werden. Der Mieter fügt sich ausdrücklich dieser Bestimmung.
- 9. Salvatorische Klausel: Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
- 10. Es gilt die Hausordnung des Mietvertrags für Wohnraum. U.a. kann bei Verstoss gegen die Hausordnung eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden.
- Hinweis zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.
Hohwacht den 17.11.2022